Schulordnung

Eintritt

Der Eintritt ist jederzeit möglich.

Die erste Schnupperstunde ist kostenlos und unverbindlich.

Austritt

Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Semesterende schriftlich einzureichen. Das heisst per 31. Dezember und 30. Juni. Erfolgt die Kündigung später,  ist das Schulgeld des kommenden Semesters voll zu bezahlen.

Kleidung und Frisur

Die Kleidung ab den Prüfungsklassen sind vorgegeben.

Ansonsten tragen die Elèven „Schläppli,“ „Strömpf“ oder „Söckli“, ein Tricot und bei den Kleinsten ein „Röckli „.

Die Haare sind in einer korrekten Ballettfrisur („Huppi“,“Börzeli“, Chignon) hochgesteckt.

Besuchstag

In der letzten Woche vor den Weinachts-, resp. Sommerferien sind die Familien und Freunde herzlichst als Zuschauer eingeladen.

Absenzen

Die Abmeldung sollte wenn möglich 24 Std. vor einer Lektion erfolgen. Geschieht das, kann die Stunde nachgeholt werden.

Bei längerer Krankheit oder Unfall, mit Arztzeugnis, Vereinbarung nach Absprache.

Ferien und Feiertage

Die Ferien und Feiertage richten sich nach den kantonalen und regionalen Schulordnungen.

Haftung

Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Schüler / Innen oder Eltern.

„Dance point“ lehnt jede Haftung in- und ausserhalb des Ballettstudios ab.